Welche Aufgaben hat der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist insbesondere zuständig für:
  1. die Haushaltswirtschaft der Kirchengemeinde, d.h., Feststellung des Haushaltsplanes sowie Feststellung der Jahresrechnung,
  2. Überwachung und Pflege der Bausubstanz,
  3. Organisation und Durchführung von Investitionsmaßnahmen einschließlich der Sicherstellung der Finanzierung,
  4. Personalentscheidungen für den Bereich der Kirchengemeinde und angeschlossener Einrichtungen (Kindergarten ...),
  5. Wahrnehmung der Aufgaben (Haushalt, Bauunterhaltung, Personal), die aus der Trägerschaft bestimmter Sondervermögen (Friedhof, Kindergarten, Altenheime etc.) resultieren.

Kooperationsvereinbarung der Kirchenvorstände PGGO

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    Bei den konstituierenden Sitzungen der Kirchenvorstände in der 3. Adventswoche 2010 wurde eine Kooperationsvereinbarung der Kirchenvorstände beschlossen. Vertreter der vier Kirchenvorstände werden sich im Gemeinsamen Ausschuss der Kirchenvorstände unter der Leitung von Pfr. Lintker mindestens zweimal im Jahr treffen, um sich z.B. über Projekte in den Pfarrgemeinden zu informieren. Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses können nur durch die Zustimmung der Kirchenvorstände umgesetzt werden. Im § 6 der Vereinbarung heißt es: "Die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses wollen daraufhin wirken, dass das Ziel der engen und effektiven Zusammenarbeit untereinander zum Zwecke einer gemein­samen Aufgabenerfüllung und Interessenvertretung gegenüber Dritten und eine dem Priestermangel angemessene Seelsorge erreicht wird. Außerdem soll durch die Kooperation eine Vielfalt der seelsorgerischen, caritativen und sozialen Einrichtungen in der gesamten Pfarreiengemeinschaft gefördert werden. Bei neuen Einrichtungen oder bei Entscheidungen über vorhandene Einrichtungen ist eine sinnvolle Verteilung zwischen den Kirchengemeinden unter Berücksichtigung der Stärken in den einzelnen Gemeinden anzustreben.

    Gemeinsamer Ausschuss

    Die Kirchenvorstände der Gemeinden der Pfarreiengemeinschaft bilden einen Gemeinsamen Ausschuss.
    Ihm gehören an der für die Kirchengemeinden zuständige Pfarrer der Vorsitzende bzw. stellvertr. Vorsitzende der einzelnen Kirchenvorstände je zwei Mitglieder der einzelnen Kirchenvorstände je ein Vertreter der einzelnen Pfarrgemeinderäte.
    Aufgaben des Gemeinsamen Ausschusses:
    Er gibt den Kirchenvorständen in allen Angelegenheiten von nicht untergeordneter Bedeutung, die Vermögensfragen der Kirchengemeinden betreffend, Überlegungen zur Beschlussfassung.
    Er ist berechtigt, im Rahmen des ihm zustehenden Aufgabenbereichs die Interessen der Kirchengemeinden auch gegenüber Dritten wahrzunehmen.

Kirchenvorstand St. Peter und Paul

Auf dem Thie 7, 49124 Georgsmarienhütte
V.l.n.r.: L. Suendorf, Pfr. Lintker, H. Weber,  B. Graalmann, E. Broxtermann, M. Funke, M. Westermeyer, H. Lunte

Kirchenvorstand St. Maria Frieden

An der Kirche 1, 49124 Georgsmarienhütte

V.l.n.r.: A. Konersmann, Th. Dierker, R. Hune, H. Steinkühler, M. Tiemann, Chr. Steinkühler, J. Steinbrügge,
             F. Dreier, M. Eggert, Pfr. Lintker

Kirchenvorstand St. Johann / St. Marien

Klosterstraße 12 A, 49124 Georgsmarienhütte
V.l.n.r.: Norbert Plaßmeyer, Martin Vinke, Reinhard Többen, Monika Niermann, Pfr. Lintker, Ansgar Herkenhoff,
             Dirk Klekamp, Andreas Klanke, Dr. Clemens Haskamp

Kirchenvorstand Heilig Geist

Körnerstraße 2, 49124 Georgsmarienhütte
links von vorne:Saskia Meyer, Udo Hebbelmann, Monika Unland, Pfr. Lintker
rechts von vorne: Anja Hülsmann, Martin Meyer, Hans-Jürgen Klare, Ludger Kuckmeyer

Kirchenvorstand St. Antonius

Am Boberg 10, 49124 Georgsmarienhütte
Der Kirchenvorstand St. Antonius besteht aus der Pfarrbeauftragten und gewählten Laien der Kirchengemeinde. Es sind 10 gewählte Kirchenvorstandsmitglieder. Hinzu kommt die Vertretung des Pfarrgemeinderates.
Am öffentlichen Teil der Beratungen nehmen auch die Rendantinnen der Kirchengemeinde, des Friedhofs und der Kindertagesstätte als fachkundige Personen teil.
Der Kirchenvorstand bildet Ausschüsse, die mehrheitlich von Mitgliedern des Kirchenvorstandes besetzt werden müssen. Qualifizierte weitere Gemeindemitglieder wurden hinzuberufen.
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    Der Kirchenvorstand St. Antonius hat folgende Ausschüsse


    Hausausschuss (als gemeinsamer Ausschuss des Kirchenvorstandes und des Pfarrgemeinderates)
    Die Nutzer des Pfarrheims (Kolping, kfd, Jugend…) kommen regelmäßig zusammen.
    Thematisch geht es um Reparaturen, Belegungen, Kontakte, Absprachen, Feste.

    Bauausschuss
    Zuständig für die Gebäude der Gemeinde: Kirche, Pfarrbüro und Bürotrakt mit Pfortenzimmer, Pfarrheim, Kita, Friedhofskapelle, Bauhof.

    Finanzausschuss
    Prüft die ordnungsgemäße Verwaltung der Gelder der Gemeinde

    Personalausschuss
    Zuständig für das Personal der Kirchengemeinde. Insgesamt hat die Gemeinde zurzeit über 50 Angestellt (in Voll- oder Teilzeit).

    Kita Ausschuss
    Ist zuständig für alle Belange der Kita, u.a. das Personal, den Kontakt zu den Gremien der Kita (Elternbeirat, Förderverein,…) und die finanzielle Ausstattung (über Dritte) der Einrichtung. Der Ausschuss arbeitet eng mit der Kita Leitung, der stellvertretenden Leitung und der Kita Rendantin zusammen.

    Sollten Sie Kontakt zum Kirchenvorstand St. Antonius oder zu einem der Ausschüsse aufnehmen wollen, so wenden sie sich gerne an das Pfarrbüro oder an die Pfarrbeauftragte Heike Schröder (Vorsitzende des Kirchenvorstandes).

Kirchenvorstand Herz Jesu

Hindenburgstr. 5, 49124 Georgsmarienhütte
Der Kirchenvorstand der Herz Jesu Gemeinde in Alt-Georgsmarienhütte besteht derzeit aus insgesamt 9 Mitgliedern, davon 7 gewählte Personen, sowie die Pfarrbeauftragte und die Vertretung des Pfarrgemeinderates im Kirchenvorstand als weitere stimmberechtigte Mitglieder.

An den Beratungen des Kirchenvorstandes nehmen unterstützend teil eine Vertretung der Jugend und die Rendanten/innen der Kirchengemeinde, des Friedhofs und der Kindertagesstätte.

Die Mitglieder im Kirchenvorstand sind seit den letzten Wahlen im November 2022:
Franz-Josef Konerding, Peter Vollert, Peter Tormöllen, Anneliese Stengel, Uwe Kleinheider, Stefan Riemann, Jutta Fahlbusch, Rita Bredol und Heike Schröder (Vorsitzende) 

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    Der Kirchenvorstand hat folgende Ausschüsse

    Bauausschuss
    Zuständig für die Gebäude der Gemeinde: Kirche, Kreuzgang, Pfarrhaus, Kindergarten, Haus St. Marien
    Finanzausschuss
    Prüft die ordnungsgemäße Verwaltung der Gelder der Gemeinde

    Personalausschuss
    Zuständig für das Personal der Kirchengemeinde. Insgesamt hat die Gemeinde zurzeit über 50 in Voll- oder Teilzeit Beschäftigte.

    Kindergarten-Ausschuss
    Zuständig für alle Belange der Kita, u.a. das Personal, den Kontakt zu den Gremien der Kita (Elternbeirat, Förderverein,…) und die finanzielle Ausstattung (über Dritte) der Einrichtung. Der Ausschuss arbeitet eng mit der Kita Leitung, der stellvertretenden Leitung und der Kita Rendantin zusammen.

    Friedhofsausschss
    Kümmert sich in enger Abstimmung mit dem Friedhofsrendanten um das Friedhofsgelände. (Die Friedhofskapelle gehört nicht dazu, sie ist städtisches Eigentum.)

    Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung in der Caritas Südkreis Pflege GmbH für das Haus St. Marien und die Sozialstation.
    Der Kontakt zu den Mitgliedern des Kirchenvorstandes und seiner Ausschüsse ist über das Pfarrbüro oder Heike Schröder möglich.
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